Empfängerprüfung bei Bank-Überweisungen

Durch eine EU-Verordnung (EU Nr. 2024/886) muss der Name des Empfängers dem hinterlegtem Namen bei der Bank entsprechen.
  • Seit dem 05. Oktober 2025 wird der Empfängername bei Überweisungen geprüft.
  • Name und IBAN werden bei allen Überweisungen automatisch geprüft.
  • Fehlbuchungen sollen so vermieden werden.

Quelle: Kreissparkasse Ravensburg
Gesetzliche Änderungen bei Überweisungen | Kreissparkasse Ravensburg

Quelle: Volksbank pur
Empfängerüberprüfung

Schreibe einen Kommentar