Empfängerprüfung bei Bank-Überweisungen
Durch eine EU-Verordnung (EU Nr. 2024/886) muss der Name des Empfängers dem hinterlegtem Namen bei der Bank entsprechen. Quelle: Kreissparkasse RavensburgGesetzliche Änderungen bei Überweisungen | Kreissparkasse Ravensburg Quelle: Volksbank purEmpfängerüberprüfung